FAQ: Nachmeldung der Potentialfläche Industrie- und Gewerbegebiet Görzhausen IV


Was ist ein Regionalplan?

Der Regionalplan Mittelhessen legt Ziele und Grundsätze zur Ordnung, Sicherung und Entwicklung der Planungsregion fest. Er enthält u.a. Festlegungen zu (zukünftigen) Wohnsiedlungs- sowie Gewerbe- und Industrieflächen. Leitlinie der Regionalplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung zu schaffen, in der sowohl die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche, als auch die ökologischen Funktionen des Raumes, berücksichtigt werden.

Wie lange gilt ein Regionalplan Mittelhessen?

Der RPM befindet sich derzeit im (Neu)Aufstellungsverfahren. Er soll die voraussichtliche Entwicklung der Planungsregion für die nächsten 10 Jahre berücksichtigen und darstellen.

Der zurzeit gültige Regionalplan ist am 28.02.2011 in Kraft getreten. Gemäß § 10 des Landesplanungsgesetzes sind Regionalpläne innerhalb von 8 Jahren nach ihrem In-Kraft-Treten den veränderten Verhältnissen durch Neuaufstellung anzupassen. 

Welche Regularien bestehen für die Aufstellung des Regionalplans und im Hinblick auf verspätete Nachmeldungen von Flächen?

Der RPM befindet sich in einem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren der Neuaufstellung auf der Grundlage abgeschlossener Gemeindebefragungen, Gutachten (z.B. Gewerbeflächen-
konzept, Biotopverbundkonzept, Straßeninfrastruktur), Prüfungen, Grundsatzpapiere, Beschlüsse, Vorgaben des Landesentwicklungsplans etc. 
Es liegt ein umfangreicher Entwurf des RPM vom 23.09.2021 vor, zu dem eine 1. Offenlage erfolgte, nach der rund 2000 Stellungnahmen eingegangen sind. 

 

Im Verfahrensbuch über die Aufstellung und Änderung des Regionalplans nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (Dezernat 31 Regionalplanung, Bauleitplanung, Gießen Sept. 2020) ist die Möglichkeit der Nachmeldung weder vorgesehen noch in Verfahrensschritten beschrieben worden.

Welche Hintergründe gibt  es für die verspätete Nachmeldung zur Aufnahme in den Regionalplan ?

Nach dem BVerwG-Urteil zum Rewe-Logistikzentrum Wölfersheim (Az.: 4 C 6.21) ist klar: die rechtlichen Hürden für eine Zielabweichung nach Bestandskraft des aktuell in Aufstellung befindlichen Regionalplanes Mittelhessen sind künftig höher.

Dies dürfte einer der Gründe sein, aus denen die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg zwei Jahre nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zur ersten Offenlage die Nachmeldung von GH IV in der Gemarkung Dagobertshausen beschlossen hat (22.03.2024; VO/1791/2024).

Inwieweit ist der Stadtteil Dagobertshausen betroffen?

Die (verspätete) Nachmeldung der Potentialfläche Gewerbe- und Industriegebiets Görzhausen IV durch die Stadt Marburg im März 22024 sieht ein Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe mit einer Gesamtfläche von ca. 24 ha vor.

 

Der bisheriger Regionalplan-Entwurf 2020 (Nutzung überwiegend Ackerbau) sieht vor: Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft überlagert mit Darstellungen zum Grundwasserschutz (Vorbehaltsgebiet), Regionaler Grünzug (Vorranggebiet), Natur und Landschaft (Vorbehaltsgebiet)

Welche Flächen werden für Görzhausen IV beansprucht?

Die im Regionalplanentwurf vorgesehene Umwandlung der Fläche in ein Vorranggebiet Industrie und Gewerbe beansprucht 24 ha = 240000 Quadratmeter Boden. Hierzu gehören folgende Flächen:

  • Streuobstwiese entlang L 3092
  • Ackerflächen
  • Hochwertiges Biotop 1,2 ha
  • Rodung von Waldflächen
  • Mitmachgarten
  • Wirtschaftsweg (bis L 3092), Spazier- und Fahrradweg

Wie ist der Stand des Änderungsantrages zum RPM bez. der nochmaligen Erweiterung der Reitsportanlage?

Black Box (Stand: November 2024)!

 

Laut Geschäftsführer Vila Vita Marburg habe der RP Gießen die Erweiterung in der geplanten Größe kritisch kommentiert (Stand: April 2024).

 

Der RP Gießen Regionalplanung, Bauleitplanung teilt der Stadtteilinitiative auf Anfrage im Mai 2023 mit: „… dass es im Jahr 2019 Gespräche mit der Stadt Marburg hinsichtlich der Möglichkeiten einer Erweiterung der Reitanlage Dagobertshausen gegeben hat und im Rahmen dessen auf die Notwendigkeit eines Zielabweichungsverfahren hingewiesen wurde. Ein solches wurde allerdings bisher nicht beantragt."

Wie werden die Beschlüsse vorbereitet?

Die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse aus ihrer Mitte Ausschüsse im Sinne des § 15 Absatz 5 Satz 1 und 2 HLPG bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Haupt- und Planungsausschuss ist zu bilden. 

Die RVM berät und beschließt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Die Öffentlichkeit kann für einzelne Angelegenheiten ausgeschlossen werden. Beschlüsse, die in nicht öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. 

Wie geht es weiter, sofern die GH IV-Fläche in den neuen Regionalplan-Entwurf
aufgenommen wird?

Alle im Zuge der ersten Offenlage beantragten oder im Anschluss daran gemeldeten Planungsflächen werden vor Aufnahme in den neuen Regionalplan-Entwurf einer Strategischen Umweltprüfung und einer Abwägung mit anderen raumordnerischen Belangen unterzogen.

Sollte die GH IV Fläche Eingang in den Regionalplan-Entwurf finden, haben alle Bürger/-innen, Umweltvereinigungen usw. Gelegenheit, dazu im Rahmen der Offenlage des Plan-Entwurfs (voraussichtlich im Frühjahr 2025) Stellung zu nehmen.

Was kann ich jetzt gegen das Planungsvorhaben machen?

Bereits jetzt können Stellungnahmen beim RP Gießen einrgereicht werden, wie von Umweltvereinigungen (NABU Marburg e.V., BUND Marburg e.V.), Bürgerinitiativen und Bürger/-innen schon erfolgt ist.

Wo können offene Fragen gestellt und Bedenken geäußert werden?

Gerne können Sie sich – neben Kontaktaufnahme mit der Stadt Marburg und dem RP Gießen – auch an die Stadtteilinitiative Leben und Wohnen in Dago https://www.dagobertshausen.website/ oder die Bürgerinitiative Kein Görzhausen IV – STOPP den Flächenverbrauch! e.V.  https://www.kgh4.de/ wenden.

Wer entscheidet, ob die Potentialfläche GH IV in den neuen Regionalplan kommt?

Die Regionalversammlung beschließt die Aufstellung oder Änderung des Regionalplans. 

 

Die RVM besteht aus 31 Mitgliedern (u.a. Dr. Thomas Spies, SPD und Uwe Volz, Bündnis 90/Die Grünen) die aktuell für den Zeitraum von 2021 bis 2026 von den Kreistagen der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg sowie den Stadtverordnetenversammlungen der Städte Gießen, Marburg und Wetzlar gewählt wurden.

Davon gehören jeweils acht der SPD und CDU an. Bündnis 90/Grüne verfügen über sieben Sitze, die Freien Wähler über fünf, die FDP über zwei und die Linke über einen Sitz.