Ortsbeiräte – ein kommunalpolitisches Placebo?
„Beklagte Defizite beruhen auf politischen Unzulänglichkeiten, die auf politischer Ebene auch wirksam beseitigt werden können. Ortsbeiräte sind keineswegs ein Placebo, sondern eine bei richtiger Gestaltung hoch wirksame kommunalverfassungsrechtliche Institution."
Bürgermeister a.D. Ingo Endrick, Landkau, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Auf dieser Seite finden Sie einige Einblicke in die Ortsbeiratsarbeit (z.B. Beschlüsse, Protokollangelegenheit incl. E-Mails des Vorgängers) – bitte nach unten scrollen!
Die Bürger*innenliste erhielt mit 31% der abgegebenen Stimmen einen Sitz im Ortsbeirat. Zwei Sitze gingen an die Dorfgemeinschaftsliste.
Zum Ausgangspunkt (30.11.2020): Nach reiflicher Überlegung hat sich die Stadtteilinitiative (gegründet 2018) dazu entschieden, am 17.11. bzw. neu 09.12. wegen Wahlwiederholung auf einen
Kandidatenvorschlag bei der Aufstellung der Dorfgemeinschaftsliste zur Kommunalwahl am 14. März 2021 zu verzichten. Maßgebliche Gründe: amtierender Ortsbeirat hat im Vorfeld des 17.11.
kein Interesse an einer zukünftigen Einbindung von Mitgliedern der Stadtteilinitiative bekundet. Daher wird eine eigene Wähler-bzw. Kandidatenliste aufgestellt, die eine veränderte (neue) Ortsbeiratspolitik bzw. Programmatik befürwortet wie z.B. stärkere Bürgerbeteiligung, Transparenz, ausgewogene planvolle Stadtteilentwicklung mit Abwägung von Bürger- und Gewerbeinteressen
und klarem Fokus auf das Wohl der hier lebenden Mitbürger*innen.
E-Mail an Ortsvorsteher und Stellvertreter als Grundlage für internes Klärungsgespräch im Dez. 2023
Von: Ute Göbel-Lehnert
Betreff: Arbeitsgrundlagen/Vereinbarungen OBR Dagobertshausen
Datum: 13. November 2023 um 10:03:49 MEZ
An: Peter Reckling, Mund Philipp
Guten Morgen,
lieber Herr Reckling, lieber Herr Mund,
wie Sie sicherlich bemerkt haben, lege ich seit Beginn meiner Tätigkeit im Ortsbeirat einen großen Wert auf transparente, ziel-
und ergebnisorientierte Arbeitsweisen und die Einhaltung von getroffenen Absprachen. Dies entspricht meiner Grundhaltung und meinem Selbstverständnis von
Ortsbeiratsarbeit.
Leider haben derzeit verschiedene Anlässe zu Unstimmigkeiten in unserer Ortsbeiratsarbeit geführt, die ich für klärungsbedürftig halte. Hierzu gehören beispielsweise ausbleibende Antworten auf einige E-Mails, der von Ihnen über Bord geworfene Zeitplan zur Abstimmung des OBR-Beschlusses vom 07.11.2023 oder das Versäumnis, mich über den Termin der Ortsbegehung zur Verkehrssicherheit in der Dagobertshäuser Str. mit den städtischen Vertretern am 28.09.2023 und die Ergebnisse zu informieren. Ebenso irritierend finde ich die völlige Stagnation des Antrags auf eine städtebauliche Rahmenplanung für Dagobertshausen, obwohl diesem Vorhaben i.R. der Gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches, einer pressewirksamen Veröffentlichung, der Ortsbeiratssitzung am 04.07.2023 und gegenüber der Bevölkerung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wurde.
Ich halte es daher für angebracht, dass wir die Arbeitsgrundlagen unserer Ortsbeiratsarbeit anhand von konkreten Beispielen etwas genauer klären. Dazu habe ich meine Vorstellungen bzw. Erwartungen an die Ortsbeiratsarbeit für die Dauer meiner Mitwirkung einmal aufgelistet, die ich Ihnen in der beigefügten Anlage zuleiten möchte. Mir ist eine Rückmeldung von Ihnen beiden sehr wichtig, ob Sie diese Arbeitsgrundlage aktiv mittragen können bzw. wollen oder ob Ihrerseits andere, divergierende Vorstellungen bestehen.
Einen Austausch im persönlichen Gespräch begrüße ich ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Göbel-Lehnert
Umsetzung der Ergebnisse: Keine Auswertung erfolgt
Der Ortsbeirat wird gehört, er macht Vorschläge, er fasst Beschlüsse, er stellt Anträge – aber was passiert danach? Inwieweit wird ein ablehnendes Votum eines Ortsbeirats ernst genommen, geprüft und in die weiteren Entscheidungsprozesse einbezogen? Die genauen Verfahrensschritte innerhalb der Stadtverwaltung erschließen sich nicht.
E-Mail an Ortsvorsteher und Stellvertreter Verfahrensvorschlag Begleitinstrument 12/2023
Hintergrund: ausbleibende Reaktion bzw. nicht erkennbare Befassung des Magistrats und der Stadtverwaltung Marburg mit den Beschlüssen des
Ortsbeirats.
(GO Ortsbeiräte: Anträge und Anregungen sind durch den Magistrat innerhalb
von sechs Wochen zu beantworten,
bzw. ist dem Ortsbeirat ein Zwischenbericht zu erteilen.)
Infolge der unbefriedigenden Situation und Fülle an Baustellen schlägt Ortsbeirätin im Okt. 2023 (Begleit)instrument für Ortsbeiratsarbeit vor (bewährte Praxis anderer OBR).
Zielsetzung:
Ergebnis: Keine Resonanz, wird nicht als erforderlich erachtet!
Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg
hier: § 3, Abs. 4
Die Ortsbeiräte nehmen zu denjenigen Fragen Stellung, die ihnen von der Stadtverordneten-
versammlung und vom Magistrat vorgelegt werden. Die Frist für Stellungnahmen beträgt in der Regel sechs Wochen. Geht innerhalb dieses Zeitraumes keine Stellungnahme ein, so wird die Zustimmung
unterstellt. In eiligen Fällen kann die Frist abgekürzt werden. Auf die Abkürzung ist besonders hinzuweisen. Anträge
und Anregungen sind durch den Magistrat innerhalb von sechs Wochen zu beantworten, bzw. ist dem Ortsbeirat ein Zwischenbericht zu erteilen.
Im Febr. 2024 wird Dringlichkeit erneuert, bei der Stadt nachzuhaken und Erwartungshaltung zu formulieren:
" ... Im Interesse einer ausgewogenen Stadtteilentwicklung von Leben/Wohnen und Gewerbe sollten wir besonderen Wert darauf legen, dass die Beschlüsse des Ortsbeirats Dagobertshausen angemessen gewürdigt und bearbeitet werden, wie es auch in der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg (§ 3, Abs. 4) vorgesehen ist. Daher ist es wichtig, dass wir unsere diesbezüglichen Erwartungen als Ortsbeirat an den Magistrat und die Verwaltung – ggf. auch i.R. einer Beschlussvorlage in der nächsten OBR-Sitzung – auch in Schriftform deutlich bekräftigen. ..."
Resonanz: Keine
Vergleichbares Muster:
E-Mail-Anfrage vom 22.03.2024 an Ortsvorsteher und Stellvertreter
Anfrage blieb unbeantwortet!
FAZIT / ZUSAMMENFASSUNG
Es ist äußerst beachtenswert, dass der Protokollentwurf vom 15.03.2024, dem sich der Ortsvorsteher und die Stadt Marburg mit Ausdauer von Mitte März bis Ende Mai gewidmet haben, eine derartige Bedeutung bzw. Beunruhigung ausgelöst hat.
In der Gesamtschau vermittelt sich der Eindruck, dass man sich vielfältiger Schein-Argumentationen incl. einer inszenierten Ortsbeiratssitzung nebst persönlicher Erklärung des Ortsvorstehers am 04.06. bedient hat, diesen Protokollentwurf nicht offiziell veröffentlicht zu sehen.
E-Mail von Frau Dr. Pöttgen, Leiterin Fachdienst 1 - Zentrale Dienste im Auftrag von OB Dr. Spies am 28.05. an Schriftführerin (Ortsvorsteher in Kopie)
...
Mit dem streitgegenständlichen Protokoll vom 13.03.2024 ist daher wie folgt zu verfahren:
Sie als Schriftführerin legen es in der Fassung in der nächsten Ortsbeiratssitzung vor, die Sie für richtig erachten. Besteht darüber keine Einigkeit, entscheidet der Ortsbeirat über Änderungen mit Mehrheitsbeschluss. Das Protokoll ist dann so verabschiedet, wie die Mehrheit es beschlossen hat. Sollten Sie als Schriftführerin mit dieser Fassung nicht einverstanden sein und es nicht unterzeichnen, würden die Verwaltung dies in einem Vermerk so festhalten. Weitere Auswirkungen hat dieses Vorgehen nicht. Den Fall, dass es gar kein genehmigtes Protokoll gibt, kann nach dieser Vorgehensweise eigentlich kaum eintreten, da keine Einigkeit erforderlich ist, sondern ein Mehrheitsbeschluss ausreicht. Für den Fall, dass das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig ist (1 Ja-Stimme, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung), bitte ich dies so zu protokollieren und sowohl das Ursprungsprotokoll als auch die Änderungsvorschläge zu den Akten zu nehmen.
Der Beschluss zu TOP 3 Görzhausen IV wird mit und ohne Protokoll durch Magistrat und Stadtverordnete berücksichtigt werden. Die Beschlussfassung selbst ist ja unstreitig.
Zur Rolle der Stadt:
Protokoll-Versionen Ortsbeiratssitzung 13.03.2024 Görzhausen IV – Nachmeldung der Fläche zwischen Görzhäuser Hof und Dagobertshausen für den Regionalplan Mittelhessen
Gelten für den Ortsvorsteher andere Rechtsvorschriften?
Die Hinweise des Fachdienstes 09 und der Fachdienstleiterin 1 - Zentrale Dienste, die dem Ortsvorsteher ebenfalls zugeleitet worden sind, dass nach vollkommen klaren Vorgabe des Landesgesetzgebers (HGO etc.) Wortbeiträge von Bürger/innen keinen Eingang in das Protokoll finden können, mit der die Stadt Änderungserfordernisse in der Protokollentwurfsfassung vom 15.03.2024 begründet hat, werden vom Ortsvorsteher in der abgeänderten und verabschiedeten Fassung nicht berücksichtigt (s. Bürgeräußerungen S. 2 f. und S. 4 nach Ortsbeiratsbeschluss).
Persönliche Erklärung des Ortsvorstehers nach Protokollverabschiedung
(OBR-Sitzung 04.06.2024) http://www.dagobertshausen.de/protok/Protokoll_04-06-2024.pdf
WG: Entwurf Protokoll OBR Sitzung 21.03.2023 Endfassung
Sehr geehrter Herr Reckling,
mit großem Erstaunen erfahre ich heute Morgen von Frau Göbel-Lehnert, dass Sie Herr Reckling in der gestrigen Sitzung des OBR behauptet haben sollen, dass Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit bisher nie Probleme in der Schrift- und Protokollführung des OBR - wie sie aktuell bestehen - gehabt hätten.
Meine unten angehängte Email an Sie sagt das genaue Gegenteil aus. Ihre "Eingriffe" hatten schon bei dem vorangegangenen Schriftführer für Unmut gesorgt.
Ich war mit Ihren schönfärberischen und die wahren Zusammenhänge verschleiernden Eingriffen in die Protokolle zu meiner Amtszeit nie einverstanden. Tatsächlich war dies mit ein Grund für meinen Rücktritt im letzten Jahr.
Ich freue mich, dass meine Nachfolgerin im OBR diese Praxis jetzt einmal konsequenter als ich es getan habe aufgreift und wünsche mir, dass Sie dies auch weiterhin so konsequent tun wird.
Im Übrigen hat mich der Bericht von Frau Göbel-Lehnert von der gestrigen Sitzung in meiner Haltung bestätigt, dass, solange Sie hier OV sind Herr Reckling, ich an diesen manipulativen Sitzungen des Ortsbeirats nicht mehr teilnehmen werde. Diese Position teile ich mit verschiedenen Nachbarn, mit denen ich über dieses Thema gesprochen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Rautenberg
Gründeberg 2
35041 Marburg
Tel.: 06421 983262
Handy: 01590 6059356
Email: thomasrautenberg3@alice.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: thomasrautenberg3@alice.de <thomasrautenberg3@alice.de>
Gesendet: Dienstag, 28. März 2023 10:11
An: 'Peter Reckling' <peter.reckling@web.de>; 'Mund' <philippe_mund@gmx.net>
Betreff: WG: Entwurf Protokoll OBR Sitzung 21.03.2023 Endfassung
Liebe Kollegen,
wie bereits zuvor von mir zum Ausdruck gebracht wurde, habe ich die Zusammenarbeit auch bei diesem Protokoll eher als wenig konstruktiv erlebt.
Mit dem Ergebnis zu TOP 4 des Protokolls der OBR-Sitzung vom 21.03. bin ich nicht einverstanden. Hier fehlen wichtige Aussagen und Fakten (siehe hierzu auch meine Beiträge), die ein vollständiges und ausgewogenes Protokoll enthalten sollte. Mein Selbstverständnis als Schriftführer ist hier, dass wichtige Beiträge und Sachverhalte im Protokoll dokumentiert sein müssen und - aus welchen Gründen auch immer - nicht einfach weggelassen oder "harmonisiert" werden dürfen. Auch wäre m.E. bereits zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle eine deutliche Positionierung des OBR erforderlich gewesen.
Für die Zukunft erwarte ich mir daher in meiner Funktion als Schriftführer mehr Eigenständigkeit und deutlich weniger Ingerenz von Ihrer Seite, Herr Reckling.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Thomas Rautenberg
Beschluss des Ortsbeirats zu TOP 3 Sanierung Gesamtanlage Im Dorfe (Hof Mengel), hier: Nutzungsänderung von Hotel zum Boardinghouse/Tektur – 63 – Az: BTB 064/2023
Hessische Gemeindeordnung (HGO), hier: § 25 HGO Widerstreit der Interessen https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHEpP25
Auszug:
„(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er 1. durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann,
…
Satz 1 gilt nicht, wenn jemand an der Entscheidung lediglich als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe beteiligt ist, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden. …
...
(4) Wer annehmen muß, weder beratend noch entscheidend mitwirken zu dürfen, hat dies vorher dem Vorsitzenden des Organs oder Hilfsorgans, dem er angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt, mitzuteilen. Wer an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen darf, muß den Beratungsraum verlassen; dies gilt auch für die Entscheidung nach Abs. 3. …
...
(6) Beschlüsse, die unter Verletzung der Abs. 1 bis 4 gefaßt worden sind, sind unwirksam.“
Annahme eines Interessenkonflikts (§ 25 HGO Widerstreit der Interessen)
Zu einem aktuellen Fall liegt ein Urteil des VG Wiesbaden 04/2023 vor. Tenor: Der Kläger (Ortsbeiratsmitglied) sei zu Recht ausgeschlossen worden. „Es habe aufgrund einer drohenden Interessenkollision ein Mitwirkungsverbot nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgelegen. Hierfür genüge nach der HGO bereits der „böse Schein“ einer möglichen Befangenheit, eine tatsächlich vorliegende Befangenheit müsse nicht gegeben sein.“
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/annahme-eines-interessenkonflikts