Nach dem BVerwG-Urteil zum Rewe-Logistikzentrum Wölfersheim (Az.: 4 C 6.21) https://www.bverwg.de/280923U4C6.21.0 sind die rechtlichen Hürden für eine Zielabweichung nach Bestandskraft des aktuell in Aufstellung befindlichen Regionalplanes Mittelhessen zukünftig höher.
Dies dürfte einer der Gründe sein, aus denen die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg zwei Jahre nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zur ersten Offenlage die Nachmeldung von GH IV in der Gemarkung Dagobertshausen beschlossen hat (22.03.2024; VO/1791/2024).
Nachmeldung einer Fläche zwischen dem Gewerbestandort „Görzhäuser Hof“ und Dagobertshausen im Zuge der Offenlage des Regionalplans Mittelhessen 2020
Zum Ausgangspunkt – aktueller Sachstand
https://www.marburg.de/allris/vo020?VOLFDNR=1002818&refresh=false
Zum Fortgang – wie geht es weiter? (05/2024)
Am 18.04.2023 wurde gegen die Nachmeldung bzw. Planungsabsichten der Stadt Marburg zur Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebiets für Görzhausen IV in der Gemarkung Dagobertshausen im Zuge der Offenlage des Regionalplans Mittelhessen 2020 vorsorglich Einspruch erhoben. Der RP Gießen wurde um eine sachgerechte Prüfung der Angelegenheit gebeten und darum, die im Schnellverfahren erfolgte Nachmeldung umgehend zu stoppen.
Zum Hintergrund:
In der Ortsbeiratssitzung am 13.03.2024 wurden die Dagobertshäuser Bürgerinnen und Bürger von Oberbürgermeister Dr. Spies und der Fachdienstleiterin der Stadtplanung Manuela Klug zu „Görzhausen IV – Nachmeldung einer Fläche zwischen dem Gewerbestandort Görzhäuser Hof und Dagobertshausen im Zuge der Offenlage des Regionalplans Mittelhessen 2020“ informiert.
Neben Informationen zur Auswahlentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Marburg kurzfristig beim Regierungspräsidium Gießen anmelden müsse, wo sie sich eine weitere Erweiterung des Pharmastandorts vorstellen könnte. Das würde an einem aktuellen Gerichtsurteil, das die bisher üblichen Abweichungsverfahren von der Regionalplanung deutlich erschwere.
Da viele Fragen offengeblieben sind, wie z.B. Inwieweit ist eine verspätete Nachmeldung überhaupt noch möglich? Ist ein Industriegebiet in unmittelbarer Nähe zu einem reinen Wohngebiet mit einer Entfernung von nur rund 43 Meter überhaupt zulässig?, erfolgte im Vorfeld der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2024 eine Eilanfrage bzw. Nachtragsanfrage an den RP Gießen, die zeitnah beantwortet wurden.
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Förmliche Beteiligung zum Regionalplan Mittelhessen
1. Offenlage 10.01.2022 bis 25.03.2022 (beendet)
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000180
Derzeit befindet sich der RPM im Verfahren der Neuaufstellung. Bis er rechtskräftig wird, behält der aktuell geltende RPM 2010 seine Gültigkeit. Den Auftakt für die Neuaufstellung des RPM bildete der formelle Beschluss der Regionalversammlung MIttelhessen (RVM). Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den Prozess der Neuaufstellung des RPM gegeben.
Der Regionalplan legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Planungsregion fest. Er ist ein überörtliches, fachübergreifendes Planwerk, in dem vielfältige, oft widerstreitende Nutzungsansprüche planerisch ausgeglichen werden. Dabei sollen möglichst viele raumwirksame Forderungen und Erwartungen der regionalen Akteure berücksichtigt werden. Thematisch geht es z. B. um die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, die Steuerung des Einzelhandels, die regionale Infrastruktur sowie die Nutzung und Sicherung des Freiraums.
Am 23.09.2021 hat die Regionalversammlung Mittelhessen den ersten Entwurf des neuen Regionalplans Mittelhessen sowie dessen Offenlage beschlossen.
Die formale Beteiligung zum Entwurf erfolgte im Zeitraum vom 10. Januar bis zum 11. März 2022.
Behörden, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige öffentliche und private Stellen konnten in diesem Zeitraum ihre Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift abgeben.
Die zugehörigen Unterlagen sind hier im Beteiligungsportal des Regierungspräsidiums Gießen einsehbar. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Hinweismaterialien (Menü links: Informationen->Dokumente). Dort können die Unterlagen des Plans auch jeweils als PDF heruntergeladen werden.
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000180
Im Entwurf eines Grundsatzpapiers für die Regionalversammlung werden Gebiete (u.a.) für Dagobertshausen ausgewiesen, für die sich die Stadt Marburg eine „Zurückstellung der Belange Landwirtschaft, Klima. Regionaler Grünzug (zum Zwecke der) … Eigenentwicklung von Siedlung und Gewerbe“ wünscht. Zu beachten sind die lila Umrandungen rund um den Hofgutkomplex, parallel zum Unteren Schlehdornweg bzw. Flachpfuhl und für das Gebiet Weidenbrunkel. Was das bedeutet wird im Grundsatzpapier im Anhang zu Ziffer 8 wörtlich ausgeführt:
„Um den Kommunen eine Eigenentwicklung zu ermöglichen, aber auch um kleinflächige Entwicklungsmöglichkeiten am zentralen Ortsteil zu eröffnen, die keine Festlegung als Vorranggebiet Siedlung Planung rechtfertigen, werden an geeigneten Ortsrändern die Vorränge für Landwirtschaft, Klima und / oder Regionaler Grünzug zurückgestellt. Im Gegensatz zum RPM (Regionalplan Mittelhessen) 2010 soll auch in Ortsteilen, in denen VRG (Vorranggebiete)
Siedlung Planung festgelegt sind, zukünftig eine kleinflächige Entwicklung in Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft ermöglicht werden, um insbesondere die Zentralen Ortsteile zu stärken.
Die Zurückstellung der Belange von Landwirtschaft und Regionalem Grünzug entsprechend RPM 2010 entfällt dabei zunächst vollständig. Unter Berücksichtigung der Flächennutzungspläne und der Ergebnisse der Gemeindebefragung werden dieseFlächen neu abgegrenzt. Dabei fließen die oben genannten Restriktionskriterien ein. Im Luftbild offensichtliche, umfangreiche Flächenreserven im Bestand führen zu einer restriktiveren Zurückstellung der Belange von Landwirtschaft, Klima und Regionalem Grünzug.“
Auszug:
"Alle 8 Jahre wird der Regionalplan neu aufgelegt, so sieht es das Raumordnungsgesetz vor. Hierzu unterbreiten die Kommunen zunächst Vorschläge, wo sie gerne – ggf. neue – Vorranggebiete für Siedlung, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Regionale Grünzüge, wo Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktion, vorbeugenden Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, oberflächennahe Lagerstätten, wo Logistikzentren, Verkehrswege, Haltepunkte, Anschlussstellen usw. hätten. Sodann arbeitet die
Regionalplanungsabteilung am Regierungspräsidium einen ersten, zweiten und ggf. dritten Entwurf aus, welcher der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme offengelegt werden. Schließlich beschließt die Regionalversammlung die endgültige Fassung, welche nach Genehmigung durch das Wirtschafts- und Verkehrsministerium öffentlich bekanntgemacht wird und damit in Kraft tritt." (...)
"Der Magistrat begehrt eine Verkleinerung der Siedlungserweiterungsflächen im Osten und eine Vergrößerung im Westen. Um dem Regierungspräsidium künftig die Mitsprache hierbei zu entziehen verlangt er die Aufhebung der Vorranggebiete Landwirtschaft und regionaler Grünzug um die westlichen Außenstadtteile."